Was war das in den letzten Tagen für eine Aufregung. Zur Mitte der Woche geriet eine Diskussion ins Rollen, welche einen aspekte Beitrag vom 18.11.2011 kritisch in den Mittelpunkt rückte. Zum Beitrag selbst, habe ich mich bereits in meinem ersten Artikel ausführlich geäussert. Auch die Stellungnahme der aspekte Redaktion sowie die Video-Antwort des aspekte-Chefs Läpple habe ich entsprechend kommentiert.

Diejenigen, welche ihre Kritik öffentlich gemacht haben, erhielten an vielerlei Stellen auch „Gegenwind“. Man wäre um den Ruf der Stadt bzw. von „Ostdeutschland“ mehr besorgt und vernachlässige die Opfer der Gewalttaten. Man würde die Augen verschliessen vor der Realität. Auch ich habe diesbezüglich via Twitter oder Google+ und auch auf Facebook entsprechende Dialoge geführt und wurde für meine öffentliche Stellungnahme angegriffen.

Mir – und ich denke auch den meisten anderen – ging es keineswegs darum, die Augen vor rechter Gewalt zu verschliessen, die Opfer der Taten zu vernachlässigen oder gar zu verhöhnen. Meine Kritik richtet sich einzig und allein an die Art, wie der Beitrag gemacht wurde und diese Kritik wurde durch die Reaktion der Verantwortlichen nur noch verstärkt.

Ich kritisiere die aspekte Redaktion aber ebenso auch den Sender, in diesem Fall das ZDF, selbst. Warum, dies will ich in diesem Artikel – am Beispiel des ZDF – etwas näher beleuchten und versuchen herauszustellen, welche Aufgaben bzw. Verpflichtungen ein TV-Sender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat und wie nah diese an der Realität – am Beispiel des aspekte-Beitrages – sind bzw. wie diese in der Realität umgesetzt werden.

Grundlage für den Rundfunk in Deutschland ist der Rundfunkstaatsvertrag, welcher u.a. Frequenzfragen, den Aufbau des dualen Rundfunksystems, grundsätzliche Fragen bzgl. Programmangebot und Inhalt sowie auch die Finanzierung und Gebührenerhebung regelt. Neben diesem Vertrag gibt es noch den ZDF-Staatsvertrag (PDF), Richtlinien für Sendungen (PDF), Richtlinien für Werbung und Sponsoring (PDF), die ZDF-Satzung (PDF) und weitere Selbstverpflichtungen für die verschiedenen Themen, welche es bei einer Rundfunkanstalt eben so gibt. Viel Lesestoff und auch viel typisches Paragraphen BlaBla.

Neben eben diesem Paragraphen BlaBla findet man aber – auch gerade im Hinblick auf die aktuelle Diskussion und meiner Kritik – interessante Punkte, welche ich nun gern im Einzelnen aufführen möchte. Beginnen will ich mit der Satzung des ZDF vom 02.04.1962 in der Fassung des Änderungsbeschlusses des Fernsehrates vom 11.12.2009. Da diese auf der Webseite des ZDF die einzig aufgeführte Satzung ist, gehe ich davon aus, dass es auch die aktuellste Fassung ist.

In §3 finden sich die „Aufgaben der Anstalt“:

(1) In den Angeboten der Anstalt soll den Fernsehteilnehmern und den Nutzern von Telemedien in ganz Deutschland ein objektiver Überblick über das Weltgeschehen, insbesondere ein umfassendes Bild der deutschen Wirklichkeit, vermittelt werden. Die Angebote sollen eine freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung fördern.

(2) Das Geschehen in den einzelnen Ländern und die kulturelle Vielfalt Deutschlands sind angemessen in den Angeboten darzustellen.

(3) Die Anstalt hat in ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Sie soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer und auch vor Natur und Umwelt zu stärken. Die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten. Die Angebote sollen dabei vor allem die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland fördern sowie der gesamtgesellschaftlichen Integration in Frieden und Freiheit und der Verständigung unter den Völkern dienen.

Besonders wichtige Punkte sind hier mAn „objektiver Überblick„, „umfassendes Bild der deutschen Wirklichkeit„, „freie individuelle Meinungsbildung fördern„, „kulturelle Vielfalt Deutschlands sind angemessen in den Angeboten darzustellen„, „in ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen“ und „Angebote sollen dabei vor allem die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland fördern sowie der gesamtgesellschaftlichen Integration in Frieden und Freiheit und der Verständigung unter den Völkern dienen„.

Weiter heisst es dann in §3:

(4) Alle zwei Jahre veröffentlicht das ZDF, erstmals zum 01. Oktober 2004, einen Bericht über die Erfüllung seines Auftrags, über die Qualität und Quantität seiner Programme und sonstigen Angebote sowie die geplanten Schwerpunkte der jeweils anstehenden programmlichen Leistungen (sog. Selbstverpflichtungserklärung). Im Rahmen der Selbstverpflichtungserklärung sollen auf der Grundlage der Richtlinien für die Sendungen und Telemedienangebote des ZDF konkrete Aussagen insbesondere im Hinblick auf einzelne Elemente der Angebote sowie auf geplante Schwerpunkte und Veränderungen abgegeben werden.

Die Selbstverpflichtungserklärung ist in geeigneter Form zu veröffentlichen.

Vor Abgabe der Selbstverpflichtungserklärung erfolgt eine Beratung im Fernsehrat auf der Grundlage einer schriftlichen Vorlage des Intendanten. Die Selbstverpflichtungserklärung gibt der Intendant sodann in eigener Verantwortung gegenüber dem Fernsehrat ab. Die Prüfung und Feststellung, ob die für die vorangegangenen zwei Jahre angegebene Selbstverpflichtungserklärung jeweils eingehalten worden ist, nimmt der Fernsehrat nach Ablauf des Zweijahreszeitraums vor.

Ich bin sehr gespannt, wie denn die Erklärung in 2012 aussehen wird, denn die oben von mir als wichtige Punkte herausgestellten Aspekte der Selbstverpflichtung des ZDF sehe ich – in Bezug auf den aspekte-Beitrag vom 18.11.2011 sowie den folgenden Reaktionen der aspkete-Redaktion – als nicht erfüllt an.

In §5 (Aufgaben und Amtszeit des Fernsehrates) der Satzung des ZDF heisst es:

(1) Der Fernsehrat stellt die Richtlinien für die Sendungen des Zweiten Deutschen Fernsehens auf. Er überwacht die Einhaltung der Richtlinien und der in den §§ 5, 6, 8 bis 11 und 15 des Staatsvertrages aufgestellten Grundsätze. Er berät den Intendanten in Programmfragen.

Auf die hier Bezug genommenden Paragraphen des Staasvertrages muss man dann etwas genauer schauen. Der genannte §5 entspicht in etwas den Absätzen 1-3 des §3 der Satzung des ZDF, welche ich oben bereits zitiert habe. Der §6 des ZDF-Staatsvertrages besagt u.a.:

§ 6 Berichterstattung

(1) Die Berichterstattung soll umfassend, wahrheitsgetreu und sachlich sein. Herkunft und Inhalt der zur Veröffentlichung bestimmten Berichte sind sorgfältig zu prüfen.

Die Paragraphen 8 (Unzulässige Sendung, Jugendschutz) und 11 (Anspruch auf Sendezeit) des ZDF-Staatsvertrages können hier im Bezug auf das Thema des Artikel und in Bezug auf den aspekte-Beitrag vernachlässigt werden. In Paragraph 15 des ZDF-Staatsvertrages hingehen findet sich ein weiterer, interessanter Punkt:

§ 15 Eingaben, Beschwerden

(1) Jedermann hat das Recht, sich mit Eingaben und Anregungen zum Programm an das ZDF zu wenden.

(2) Das ZDF stellt sicher, dass Programmbeschwerden, in denen die Verletzung von Programmgrundsätzen behauptet wird, innerhalb angemessener Frist schriftlich beschieden werden. Das Nähere regelt die Satzung.

Die Sachlichkeit des aspekte-Beitrages vom 18.11.2011 ist mAn äusserst fraglich. Von einer umfassenden, wahrheitsgetreuen und sorgfältig geprüften Berichterstattung kann man jedoch, bezogen auf diesen Beitrag, in keiner Weise sprechen.  Umso verwunderlicher, dass es bisher seitens dem ZDF selbst, noch keinerlei Stellungnahme zu den Beschwerden und Wortmeldungen gegeben hat.

Unter §17 (Aufgaben des Intendanten) der Satzung des ZDF findet man dann auch in Absatz 2 die Information zur Verantwortlichkeit:

(2) Der Intendant ist für die gesamten Geschäfte des ZDF einschließlich der Gestaltung der Angebote gemäß den Bestimmungen des Staatsvertrages und dieser Satzung verantwortlich.

Da die aspekte-Sendung im ZDF lief und in der ZDF-Mediathek verfügbar ist, kann ich also davon ausgehen, dass sie zu den „gesamten Geschäften“ des ZDF zählt. Es darf mAn daher auch eine Reaktion des Intendanten des ZDF zu den Vorwürfen erwartet werden. Die Zuständigkeit bestätigt auch §21 der ZDF-Satzung:

§ 21 Beschwerdeordnung

(1) Programmbeschwerden, in denen die Verletzung von Programmgrundsätzen behauptet wird, sind vom Intendanten innerhalb angemessener Zeit schriftlich zu beantworten.

Weitere Vorgaben zur Verantwortung finden sich im §12 des ZDF-Staatsvertrages:

§ 12 Verantwortung

(1) Wer die Sendung eines Beitrages veranlasst oder zugelassen hat, trägt für dessen Inhalt und Gestaltung nach Maßgabe der Vorschriften des Grundgesetzes, der allgemeinen Gesetze und der besonderen Vorschriften dieses Staatsvertrages die Verantwortung. Verantwortlich ist auch, wer es unterlassen hat, in seinem Aufgabenkreis pflichtgemäß tätig zu werden.

(2) Für Inhalt und Gestaltung der Sendungen nach §§ 10 und 11 dieses Staatsvertrages ist derjenige verantwortlich, dem die Sendezeit zugebilligt worden ist.

(3) Die Verantwortlichkeit anderer Personen, insbesondere des Verfassers, Herstellers oder Gestalters eines Beitrages, bleibt unberührt.

Neben der Satzung und dem Staatsvertrag gibt es auch noch Richtlinien des Senders. In Ihrer Fassung vom 19.03.2004 besagen die Richtlinien für Sendungen des ZDF u.a.:

I.
(1) Die Würde des Menschen, seine Freiheit und Eigenverantwortlichkeit sind in allen Sendungen zu wahren.

(2) Jeder Mensch hat ein Recht auf Eigenleben. Das Persönlichkeitsrecht, insbesondere die Intimsphäre sind in den Sendungen zu achten.

(3) Die Programme sollen dem einzelnen die eigene Urteilsbildung ermöglichen. Sie sollen das Gewissen schärfen, eine freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung fördern, Hintergründe und Zusammenhänge erhellen und Orientierungshilfen ur Einordnung und Gewichtung der Informationen geben.

(4) Die Berichterstattung muss von vorbehaltlosem Willen zur Wahrhaftigkeit und Sachlichkeit bestimmt sein. Zweifel an der Zuverlässigkeit einer Nachricht sind zum Ausdruck zu bringen.

Diese Regelungen schliessen sich passend an die des §3 der ZDF-Satzung an. In Punkt III. der Richtlinien für Sendungen des ZDF, findet sich in Absatz 3 mAn einer der wichtigsten Punkte in Bezug auf den aspekte-Beitrag vom 18.11.2011. Dort heisst es:

(3) […] Die Sendungen sollen dabei vor allem die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland fördern und der gesamtgesellschaftlichen Integration in Frieden und Freiheit dienen. Themen, Geschehen, Persönlichkeiten, Gedanken, Sprache und Schauplätze der neuen Länder haben im Programm hinreichendes Gewicht zu erhalten.

Hat man den Beitrag gesehen und bezieht man die beiden Stellungnahmen der aspekte-Redaktion mit ein, muss man davon ausgehen, dass die Verantwortlichen keinerlei Berücksichtigung der Richtlinien interessiert. Die Gewichtung auf die „neuen Länder“ ist ohne Frage vorhanden, jedoch in einer Einseitigkeit, welche sicherlich nicht die Zusammengehörigkeit fördert. Punkt III. der Richtlinien führt weiter aus:

(4) Die Informationssendungen müssen durch Darstellung der wesentlichen Materialien der eigenen Meinungsbildung dienen. Sie dürfen dabei nicht durch Weglassen wichtiger Tatsachen, durch Verfälschung oder durch Suggestivmethoden die persönliche Entscheidung zu bestimmen versuchen.

(5) Die Anstalt ist zur Überparteilichkeit verpflichtet. Die Ausgewogenheit der einzelnen Gesamtprogramme bedingt jedoch nicht Überparteilichkeit in jeder Einzelsendung der Programme. Sendungen, in denen bei strittigen Fragen ein Standpunkt allein oder überwiegend zur Geltung kommt, bedürfen eines entsprechenden Ausgleichs. Wenn in Einzelsendungen zu strittigen Fragen eine bestimmte Meinung vertreten wird, so ist in ihnen möglichst auf die ergänzende(n) Sendung(en) hinzuweisen.

(6) Es ist darauf zu achten, dass gegensätzliche Standpunkte möglichst gleichwertig behandelt werden. Werturteile über Personen und Tatbestände müssen als persönliche oder redaktionelle Meinung zu erkennen sein. Sie haben dem Gebot journalistischer Fairness zu entsprechen.

Hier finden sich nahezug alle Kritikpunkte wieder. Es sollen keine wichtigen Tatsachen weggelassen werden, es bedarf eines entsprechenden Ausgleiches, wenn ein Standpunkt allein und überwiegend Geltung bekommt und es ist darauf zu achten, dass gegensätzliche Standpunkte möglichst gleichwertig behandelt werden. Ich habe den Beitrag vom 18.11.2011 bereits mehrfach gesehen und nichts davon wird hier berücksichtigt.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass sich der Beitrag verstärkt mit der Bewerbung des Buches des Interviewpartnern bzw. der „Hauptfigur“ des Beitrages befasst. Die Video-Antwort von aspekte-Chef Läpple lässt jedoch fasst nur noch den Schluss zu, dass es die einzige Aufgabe des Beitrages war/ist. Das ZDF hat eigene Richtlinien für Werbung, Sponsoring, Gewinnspiele und Produkthilfe. In ihrer Fassung vom 12.03.2010 wird in Punkt 1.1 erläutert, was als Werbung zu verstehen ist:

Werbung ist jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs, die im Rundfunk von einem öffentlich-rechtlichen oder einem privaten Veranstalter oder einer natürlichen Person entweder gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung oder als Eigenwerbung gesendet wird mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen, gegen Entgelt zu fördern. Hinweise der Rundfunkanstalten auf eigene Programme und Sendungen und auf Begleitmaterialien, die direkt von diesen Programmen und Sendungen abgeleitet sind, unentgeltliche Beiträge im Dienst der Öffentlichkeit einschließlich Spendenaufrufen zu Wohlfahrtszwecken sowie gesetzliche Pflichthinweise gelten nicht als Werbung im Sinne von Satz 1.

Dass auch öffentlich-rechtliche Sendeanstalten Werbung, neben den Rundfunkgebühren, für ihre Finanzierung schalten ist nicht neu und dies will ich auch gar nicht kritisieren. Die eigenen Richtlinien des ZDF besagen weiter:

1.2 Werbung muss als solche leicht erkennbar und vom redaktionellen Inhalt unterscheidbar sein. Sie ist durch optische oder akustische Mittel oder räumlich von anderen Programmteilen eindeutig zu trennen. In der Werbung dürfen keine Techniken der unterschwelligen Beeinflussung eingesetzt werden.

1.3 Werbung darf nur ausgestrahlt werden, wenn sie nach Inhalt und Art der Gestaltung nicht mit anderen Programmteilen verwechselt werden kann. Werbung und Werbetreibende dürfen das übrige Programm inhaltlich und redaktionall nicht beeinflussen.

Auch diese Richtlinien werden mAn nicht berücksichtigt. Punkt 8 der Richtlinien des ZDF für Werbung etc. beschäftigt sich mit den Punkten Schleichwerbung und Themenplatzierung.

8.1 Schleichwerbung ist die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken oder Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Sendungen, wenn sie vom Veranstalter absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und mangels Kennzeichnung die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zweckes dieser Erwähnung oder Darstellung irreführen kann. Eine Erwähnung oder Darstellung gilt insbesondere dann als zu Werbezwecken beabsichtigt, wenn sie gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erfolgt.

8.2 Schleichwerbung, Themenplatzierung und entsprechende Praktiken sind unzulässig.

8.3 Zulässig ist die Erwähnung oder Darstellung von Produkten, wenn und soweit sie aus journalistischen oder künstlerischen Gründen, insbesondere zur Darstellung der realen Umwelt, zwingend erforderlich ist. Soweit gemäß Satz 1 Produkte erwähnt oder dargestellt werden, ist durch die Art der Darstellung nach Möglichkeit die Förderung werblicher Interessen zu vermeiden (z. B. Marktübersichten statt Einzeldarstellungen, Vermeiden werbewirksamer Kameraführung und – insbesondere bei Serien – Wechsel der Produkte und unterschiedliche Ausstattung).

Die über eine Minute dauernde Beschäftigung mit dem Buch, im insgesamt etwas mehr als 6 Minuten dauernden aspekte-Beitrag, sehe ich als Werbung, da das Buch mAn mit dem Beitrag selbst in keinem näheren Zusammenhang steht und die inhaltlichen Aspekte des Beitrages durch das Buch nicht wirklich gefördert werden. Die erneute Werbung in der Videoantwort von aspekte-Chef Läpple kann eindeutig nicht unter „Vermeiden werbewirksamer Kameraführung“ eingeordnet werden. Denn gerade in diesem Video wird mAn gegen Punkt 9.3.2 verstossen:

Die Produktplatzierung darf nicht unmittelbar zu Kauf, Miete oder Pacht von Waren oder Dienstleistungen auffordern, insbesondere nicht durch spezielle verkausförderne Hinweise auf diese Waren und Dienstleistungen.

Da sich zwischenzeitlich ein Termin für die angekündigte Podiumsdiskussion gefunden hat (05.12.2011 im Theaterhaus Jena um 20.00 Uhr), bin ich ziemlich gespannt, ob die bisherige Art der aspekte-Redaktion darin fortgeführt wird oder man doch einsieht, dass der Beitrag einen Mangel an Sachlichkeit, Objektivität und Förderung der Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland aufweist.

Ich werde zudem das ZDF anschreiben und um eine Stellungnahme zum Sachverhalt auch im Bezug auf die Analyse der Vorgaben und Richtlinien in diesem Artikel mit Bezug auf den aspekte-Beitrag bitten. Sicherlich kann man nicht von einer generellen Verfehlung des ZDF sprechen. Speziell auf den aspekte-Beitrag bezogen ist es mAn jedoch unstrittig.

Auch wurde ein Teil der anfänglichen Diskussion sehr emotional geführt, da sich viele Zuschauer, nicht nur in Jena, persönlich angegriffen gefühlt haben. Dies ist mAn auch sehr verständlich. In meinen bisherigen Artikeln habe ich immer versucht, möglichst sachlich die Sachverhalte zu beleuchten und mich mit ihnen auseinanderzusetzen. Die beiden Reaktionen der aspekte-Redaktion haben für mich jedoch ein Verständnis und in Punkten auch den gebührenden Respekt vermissen lassen.

Nichtsdestotrotz bin ich der Meinung, dass Menschen nunmal Fehler machen und dies per se auch nicht verwerflich ist. Evtl. ist man sich in einigen Redaktionen der Vorgaben und Grundlagen des eigenen Hauses auch gar nicht (mehr) so bewusst?! Daher hoffe ich und freue mich auf eine entsprechende Stellungnahme der Verantwortlichen des ZDF sowie einer objektiven und sachlichen Diskussion zur Podiumsrunde am 05.12.2011 in Jena.

 

Quellen für diesen Artikel:

  Satzung des ZDF (64,4 KiB, 1.089 hits)

  ZDF-Staatsvertrag (85,3 KiB, 905 hits)

  Sendungsrichtlinien des ZDF (207,2 KiB, 1.207 hits)

  ZDF-Richtlinien für Werbung (36,3 KiB, 781 hits)

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