Heute wurde dann also der Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht veröffentlicht. Das Leistungsschutzrecht wurde bereits seit geraumer Zeit viel diskutiert. Heute also mal konkretes von Seiten des Gesetzgebers.
Der Entwurf wurde bereits an vielen Stellen ausführlich erörtert. So schreibt zum Beispiel Udo Vetter (@udovetter) „Digital kastriert„, Thomas Stadler (@RAStadler) eine „Kurzanalyse des Gesetzesentwurfs zum Leistungsschutzrecht„, Wolfgang Michal (@WolfgangMichal) verkündet auf carta (@carta_) „Trari trara das LSR ist da!“ und bei Jan Moenikes (@jmoenikes) schreibt auch etwas dazu in „Referentenentwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger„.
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Gleich vorweg: ich bin kein Jurist und auch habe ich mich mit dem LSR nicht tiefgründig beschäftigt. Das was in den erwähnten Artikeln zu lesen ist klingt nicht gut. Ganz ehrlich gesagt kann ich diesen Entwurf so gar nicht verstehen, da er – in der Konsequenz der sich daraufhin einstellenden Änderungen in der Internetlandschaft – aus meiner Sicht überhaupt keinen Sinn ergibt.
Wenn denn nun dieser Entwurf so verabschiedet wird und das Leistungsschutzrecht so in Kraft tritt, hat es wohl zum Einen zur Konsequenz, dass Google die entsprechenden Publikationen aus seinen News nehmen wird. Die Konsequenz daraus ist mAn, dass den Publikationen ein nicht ganz unbedeutender Anteil von Lesern/Zugriffen wegbrechen werden. Entweder man nimmt dies billigend in Kauf (was ich nicht glaube) oder man hat hier nicht richtig zu Ende gedacht (was mir plausibler erscheint).
Besonders hart treffen soll es ja die Blogger, Twitterer und SocialNetworker. Die Rechtsunsicherheit bzgl. Zitaten, Verlinkungen und allgemeinem Bezug auf Artikel aus Verlagshäusern ist so gross, dass die ersten bereits jetzt schon verkündet haben, nicht mehr auf entsprechende Publikationen zu verlinken.
Ich gehe jetzt in den Link-Sabbat: Ich werde – auch beruflich – keine Links mehr auf Verlagsangebote setzen. Mir wird es nicht wehtun.
— Markus Huendgen (@videopunk) Juni 14, 2012
Kommt das Gesetz so wie angekündigt wird wohl der Grossteil so handeln und viele andere spätestens dann, wenn es sie mit einer Abmahnung erwischt hat.
Ich kann nur schwer abschätzen, wie hoch der Traffic von Twitter, Blogs und Facebook ist, den diese den Verlagshäusern derzeit einbringen. Ich schätze ihn als nicht sehr gering ein (ich untertreibe natürlich). Natürlich kann ich mich täuschen und auch das ist den Verlagshäusern gleichgültig und man nimmt es ebenfalls billigend in Kauf.
Mir persönlich geht die Konsequenz, nicht mehr zu verlinken nicht weit genug. Denn wer nicht möchte, dass ich auf seine Publikationen hinweise, den möchte ich auch nicht lesen. Warum sollte ich es auch lesen, wenn ich dann nicht darüber „sprechen“ darf? Aber was weiss ich denn schon. Wie gesagt, bin kein Jurist, auch kein Verleger und überblicke das alles vielleicht auch einfach nicht. Aber ich bin recht pragmatisch veranlagt. Habe mich daher zu nachstehendem Tweet hinreissen lassen (der aber vollends ernst gemeint ist):
Wie wäre es denn, wenn „wir“ nicht nur nicht mehr auf Verlagsdinge verlinken sondern sie auch gar nicht mehr lesen? #LSR #nurmalso
— Steve Rückwardt (@SteveRueck) Juni 14, 2012
Nicht umsetzbar? Ich denke schon. Und damit kommen wir dann auch zum positiven Effekt des Ganzen. Auf der diesjährigen re:publica in Berlin hatte Sascha Lobo (@SaschaLobo) in seinem Überraschungsvortrag viel gesagt, seine für mich wichtigste Aussage: Macht mehr Blogs! (hätte an dieser Stelle auch auf seinen zugehörigen Artikel bei SpOn verlinken können, bin mir aber nicht sicher, ob dies dann zukünftig noch regelkonform wäre)
Warum also nicht nicht zu etwas übergehen, was (mMn) schon längst überfällig ist. Lasst uns mehr bloggen und lasst uns einfach mehr Blogs lesen, verlinken und empfehlen! DAS wäre in jedem Fall ein Gewinn!
Ohne Suchmaschinen und ohne Blogger und Nutzer von sozialen Netzwerken wie Twitter, Facebook, Google+ & Co. könnt Ihr Verleger* nur noch eines: nämlich einpacken und Eure Verlage dicht machen.
*Sicherlich gibt es Verleger, die diesem Leistungsschutzrecht nicht zustimmen und diese Denkweise dahinter nicht vertreten. Diese seien hiermit ausdrücklich ausgenommen.
[Update] Auch Nico Lumma (@Nico) kann dem Entwurf etwas positives abgewinnen:
„Mit dem neuen Leistungsschutzrecht wird nur eine Frage beantwortet“
[Update2] Don Dahlmann (@DonDahlmann) hat eine ähnliche Sichtweise und erhofft sich auch eine Steigerung der Anzahl der Blogs und eine bessere Vernetzung selbiger. Mehr dazu gibt es in „Dann halt ohne“ zu lesen.
[Update3] SpiegelOnline hat heute in einem Artikel klargestellt, dass verlinken auf und zitieren von SpOn weiterhin erlaubt und willkommen ist. Klare Aussagen:
Bekomme ich Ärger, wenn ich auf SPIEGEL ONLINE verlinke?
Nein. Sie können auch in Zukunft mit Überschrift und Textanriss auf SPIEGEL ONLINE verlinken. Und natürlich können Sie aus unseren Artikeln zitieren. Wir freuen uns darüber! Was wir allerdings wie schon bisher nicht erlauben, sind Kopien kompletter Texte oder wesentlicher Textpassagen.
Gilt das auch, wenn ich Google-Anzeigen in meinem Blog habe?
Auch dann.
Die FAZ scheint sich dem anzuschliessen wenn man nach einigen Tweetaussagen von Frank Schirrmacher (@fr_schirrmacher) – seines Zeichens Mitherausgeber der FAZ – geht:
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[Update4] Kai (@KaiThrun) hat auch noch etwas zum Thema LSR geschrieben und zwar:
Das Recht zum Teilen ist nicht verhandelbar
Seiner Aussage, dass die Verlage gewinnen werden, welche frühzeitig und offen kommunizieren, dass sie sich öffnen bzw. dem LSR erst gar nicht „anschliessen“ kann ich nur zustimmen. Dazu passt auch sehr gut Update3 direkt über diesem hier.
[Update5] Der geschätzte Mario Sixtus (@sixtus) hat die wohl bisher beste positive Bilainz zum Leistungsschutzrechtsentwurf gebracht. Nämlich eine, die sind auch finanziell so RICHTIG rechnet. Wie genau dies funktioniert gibt es in „Wie man sich mit dem Leistungsschutzrecht eine Google-Melkmaschine baut“ zu lesen. Ich hoffe, dass Mario für diesen Hinweis noch keine Linzenzgebühr verlangt.
[Update6] das @haekelschwein macht es kurz und knapp mit „Neue Tweets zum Leistungsschutzrecht“
[Update7] Hier noch ein paar weitere Artikel zum #LSR:
Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht: Eine rechtspolitische Analyse
Wikipedia bequellen: nur mit Leistungsschutzgeld ©
Leistungsschutzrecht: Wikipedia bald ohne Links?
Recht mäßig – Wie weiter mit dem Leistungsschutzrecht?
Das neue Leistungsschutzrecht: Schizophrene Verleger – und ein Geschenk für PR-Berater
Leistungsschutzrecht – Hurra der Entwurf ist da!
Das Leistungsschutzrecht: Selten war es so tot wie heute
Und neben Spiegel Online (siehe oben) hat sich nun auch Zeit Online klar geäussert (via @ChristophKappes):
Praktische Probleme des geplanten Leistungsschutzrechts (via @ChristophKappes)
Es geht beim Leistungsschutzrecht nicht um Google, es geht um Twitter!
Mit einem sehr ausführlichen Statement äussert sich auch Thomas Knuewer (@tknuewer). Allerdings sieht er die Aussagen von SpOn und FAZ-Mitherausgeber Frank Schirrmacher nicht als Freigabe und verlinkt auf kein klassisches Medium mehr. Allein daran merkt man auch wieder, dass dieses Thema doch ziemlich komplex und für die wenigstens rational nachvollziehbar ist. Aber wie ClaudiaBerlin in ihrem Kommentar (siehe unten) anmerkt, besteht diese Rechtsunsicherheit auch bei Blogs. Es bleibt also festzuhalten: Es ist und bleibt kompliziert! Der Artikel von Thomas ist hier nachzulesen:
Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke
Der Verein D64 e.V. hat einen Initiative mit dem Titel „Leistungsschutzrecht stoppen“ gestartet. Neben einem URL-Shortener für Links zu Angeboten/Artikeln von Verlagen gibt es auch ein PlugIn für WordPress, welches ebenso alle Links vorab auf eine Infoseite zum LSR umleitet.
Ein kurze aber recht treffender Text kommt von Sebastian Reichel (@reichels) mit „Stelle Dir vor: Das neue Leistungsschutzrecht.“ (via @nico)
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Hi Steve!
Schöner Beitrag zum Thema. Hier ein paar Gedanken (noch nicht zu Ende gedacht) von mir dazu.
Ich kann Dir nicht ganz zustimmen. Ich glaube nicht, dass wir (schon) auf die Angebote von Verlagen im Internet verzichten können. Die aktuelle Nachrichtenlage in dieser Breite abzudecken, wie es die Verlage tun, leistet im Moment (noch) kein Blogger. Oftmals beziehen sich die Blogger bei Beiträgen mit nachrichtlichem Wert sogar auf die Verlagsangebote.
Eine Frage, die sich mir stellt: Fallen eigentlich die Seiten der Fernsehsender (heute.de, tagesschau.de etc) auch unter das Leistungsschutzrecht?
Falls ja, würden wir damit keine Portale mehr lesen, die ein so breites Spektrum an Nachrichten abdecken.
Reizvoll fände ich allerdings eine Idee, die mir heute früh in der Bahn gekommen ist: Wenn „wir“ Deinen Vorschlag tatsächlich umsetzen würden, müsste aus meiner Sicht ein Portal (oder mehrere) her, die trotzdem ein solch breites Spektrum abdecken.
Warum also nicht ein eigenes Portal aufziehen? Dazu muss man allerdings beachten, dass es gewisser finanzieller Ressourcen bedarf. Der Input für viele Verlags-Seiten kommt (zum mehr oder weniger großen Teil) von Presseagenturen. D.h. auch ein solches neues Portal könnte sich dieser Quellen bedienen. Das kostet aber auch Geld… Und da wäre die Frage, wer die finanziellen Ressourcen hat und das nötige Risiko eingehen möchte…
Und die andere Frage wäre: Fällt dieses Portal dann auch unter das Leistungsschutzrecht?
Du siehst, viele offene Fragen. Die entstehen sicher auch, weil ich mich noch nicht in der Tiefe mit dem Entwurf des LSR auseinander gesetzt habe. Vielleicht sind da andere schon weiter… :-)
Moin Nico,
ob wir tatsächlich auf Verlagsangebote verzichten können bliebe auszuprobieren. Würden wir es tun, wäre die zu erhoffende Konseqzuenz, dass mehr Blogs entstehen, dass sich eben Blogger auch diesen Themen mehr widmen. Vielleicht nicht über die volle Breite der Themen, ein Grossteil wäre mAn jedoch abdeckbar. Und wenn ich eines durch das Internet gelernt habe: es gibts nichts, dass es nicht gibt. Also wird sich sicherlich auch für Nischen jemand finden der etwas dazu schreibt solange es jemanden gibt, der es lesen möchte.
Dass sich Blogger auf die Beiträge von Verlagsangeboten beziehen ist Stand jetzt. Die Verleger wollen es aber offensichtlich nicht mehr – anders kann ich diesen Entwurf nicht deuten. Ich halte es ab sofort wie Markus (@videopunk) und werde nur noch Blog verlinken, keine „klassischen“ Medienangebote im Web. Das spielt bei mir sicherlich überhaupt keine Rolle (aus Trafficsicht und auch sonst), jedoch kann ich da für mich gut mit leben. Muss aber auch jeder für sich entscheiden.
Inwieweit die Angebote wie tageschau.de, heute.de etc. darunter fallen kann ich nicht sagen. Soweit ich es verstanden habe, gilt es aber nur für Dtschld und deutsche Medienhäuser. Führt dann für mich dazu, dass ich eben mehr englischsprachige Newsangebote lesen werde (schadet meiner Sprachbildung sicherlich auch nicht) und mich dann notfalls darauf beziehe.
Deine Idee ist mAn die automatische Konsequenz. Verschiedene Blogger werden bestimmte Themen besetzten und es wird automatisch passieren, dass es Aggregatoren gibt die – ähnlich Paperli (auch wenn ich das bisher eher solala finde) – diese News aggregieren und entsprechend zusammenstellen. Technisch dürfte dies – wenn man zB Ansätze wie rivva mit einbezieht – nicht so schwierig sein umzusetzen. Dass hierfür extrem hoher finanzieller Aufwand notwendig sein wird glaube ich gar nicht mal.
Da ich kein Anwalt bin kann ich die tatsächlich rechtliche Lage eines solchen Portales nicht einschätzen, aber soweit ich es verstehe kann es ja zB auch Verlage geben, die sich diesem LSR nicht „unterwerfen“ und wo kein Kläger da kein Richter. Warum also nicht ein Button o.ä. nach dem Schema „TrustedShop“ nur eben „Trusted Link – wir sagen nein zum LSR“ auf Verlagsangeboten, die sich diesem Themen nicht zugehörig fühlen?
Mir geht es eigentlich darum, dass ich nichts lesen will, bei dem mir der Autor (oder dessen Vertreter) verbietet, darüber zu schreiben, ohne mich darauf zu beziehen. Entscheiden soll dies jeder für sich selbst – der absolute Cut ist mAn aber die beste Möglichkeit den „Vordenkern“ zu zeigen dass sie nicht weit genug gedacht haben…
Leider schafft das LSR auch Rechtsunsicherheit unter Bloggern, denn in der Begründung zum Entwurf heißt es:
„Wenn ein Blog sich als eine redaktionell ausgewählte Sammlung journalistischer Beiträge darstellt, die fortlaufend unter einem Titel erscheint, wird auch ein Blogger durch das neue Leistungsschutzrecht geschützt und ist damit vergütungsberechtigt, wenn andere seinen Blog nutzen.”
Wie will man wissen, ob das zitierte Blog nicht auch meint, per LSR und/oder Abmahnung ein paar Euro mehr machen zu wollen? Das gilt erst recht, wenn mehr „journalistische“ Blogs entsehen.
http://www.claudia-klinger.de/digidiary/2012/06/16/leistungschutzrecht-die-kollateralschaden-rechtsunsicherheit-auch-unter-bloggern/
Also ganz ehrlich. Falls es dazu kommt, dass dieser idiotische Entwurf Gesetz wird, bin ich für die Einführung einer Creative Commons Lizenz für Blogs, sollte es die nicht ohnehin schon geben. Und dann stelle ich meine Artikel frei. Aber nicht für Verlage