Die Frage, ob man seine Aktivitäten in Blogs monetarisiert oder nicht, darf und soll jeder Blogger für sich selbst beantworten. Ich persönlich habe mich dafür entschieden, da es für mich auch ein Teil meiner Arbeit ist (mein Hauptblog), welche am Ende des Tages meinen Lebensunterhalt sichert. Möglichkeiten dies zu tun gibt es etliche, ich nutze u.a. Google Adsense und das Partnerprogramm von Amazon. Beides ist recht leicht zu integrieren. Man wird nicht reich, aber es läuft doch recht gut, so dass mind. Kosten für Webserver etc. wieder reinkommen.

Amazon PartnerNet

Ende letzten Jahres ist mir aufgefallen, dass beim Amazon Partnerprogramm einige Bestellungen zwar als Bestellung über meine Links geführt werden, jedoch diese Bestellungen nicht in der Vergütung auftauchen. Nicht die Masse, aber doch schon ein paar, was ich mir nicht erklären konnte. Also fragte ich im Januar bei Amazon nach, was es damit auf sich hat und ob man mir diese Differenz erklären könne.

In der Antwort von Amazon teilte man mir mit, dass man die entsprechenden Bestellungen geprüft habe, und festgestellt hat, dass diese keine qualifizierten Bestellungen sind. Weiter verweist man auf die Teilnahmebedingungen Ziffer 7

In Ziffer 7 der Teilnahmebedingungen legen wir folgendes fest:
Folgende Ereignisse gelten nicht als „Qualifizierte Bestellungen“ und Amazon wird in den folgenden Fällen keine Werbekostenerstattung zahlen:

„Produkte, die von Ihnen oder in Ihrem Namen über einen Partner-Link gekauft wurden, darunter auch Produkte, die Sie über Partner-Links für sich selbst, für Freunde, Verwandte oder Partner kaufen (z. B. persönliche Bestellungen sowie Bestellungen für Ihren Eigengebrauch und Bestellungen, die von Ihnen für eine andere Person oder eine andere juristische Person oder in deren Namen erteilt werden);“

sowie Punkt 30 der Anforderungen für das EU-Partnerprogramm

Weiter weisen wir in Punkt 30 der Anforderungen für die Teilnahme am EU-Partnerprogramm auf diesen Sachverhalt hin:
„Sie enthalten sich des Kaufs von Produkten über Partner-Links, gleich ob zu Ihrer Nutzung, zum Weiterverkauf oder zu einer gewerblichen Nutzung jedweder Art. In gleicher Weise fordern Sie nicht Ihre Freunde, Verwandten oder Partner zum Kauf von Produkten über Partner-Links auf, gleich ob zu Ihrer oder deren Nutzung, zum Weiterverkauf oder zu einer gewerblichen Nutzung jedweder Art. Ferner enthalten Sie sich auf Ihrer Website des Angebots von Produkten zum Weiterverkauf oder zur gewerblichen Nutzung jedweder Art. „

Abschliessend heisst es dann noch

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aus Gründen der Wahrung unserer Geschäftsgeheimnisse keine Aussagen zum Prozess, wie „Qualifizierte Bestellung“ erkannt werden, machen können. Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang jedoch darauf hinweisen, dass wir eindeutig erkennen, wenn solche Bestellungen über Partnerlinks erfolgen.

Ich habe keine Bestellungen für mich über die Links aufgegeben. Bei einem der Artikel ist mir in der Überprüfung jedoch aufgefallen, dass es sich hierbei um einen von meiner Wunschliste handelt, welchen ich auch erhalten habe und die Bestellung auch vom Datum her passt. Einer meiner Leser hat sich auf diesem Wege bedankt, was mich auch sehr gefreut hat. Nun könnte man anführen, dass diese Bestellung ja an mich ging und somit gemäss der Teilnahmebedingungen nicht vergütet wird. Hierzu muss man aber erwähnen, dass man im Partnerbereich für seinen eigenen Wunschzettel explizit Werbemittel erstellen kann. Es gibt z.B. ein spezielles Widget nur für den Wunschzettel. Demnach kann diese Art Bestellung (von der ich selbst nichts wusste und auch nicht dazu aufgefordert hatte) nicht gegen die Teilnahmebedingungen verstossen.

Ausserdem waren da ja auch noch andere Artikel, welche unvergütet blieben, ohne dass mir jemand erklären kann, wieso. Ich schilderte also meine Erkenntnis hinsichtlich Wunschzettel sowie den Umstand, dass ich für mich selbst nichts über meine Links bestellt hatte.

Amazon antwortet:

Wie wir bereits ausgeführt hatten, zahlt Amazon.de Partnern in keinem Fall Werbekostenerstattung für Eigenbestellungen über die eigenen Partnerlinks.

Durch Eigenbestellungen erzielte Werbekostenerstattungen werden nicht an Sie ausbezahlt. Artikel aus Eigenbestellungen tauchen nur im Bestellbericht, aber nicht mehr im Werbekostenerstattungsbericht auf.

Die Amazon.de-Geschäftspolitik sieht dabei nicht vor, dass das Partnerprogramm für eine Rabattgewährung verwendet werden kann.

Denn: Sinn und Zweck des Partnerprogramms von Amazon.de ist die Gewinnung von Neukunden. Dafür zahlt Amazon.de eine Werbekostenerstattung an seine Partner. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Besucher selbst auf der Partnerseite über einen Partnerlink auf die Seite von Amazon.de gelangt und dort Artikel aus dem Katalog kauft.

Aufgrund der relativ geringen Einzelhandelsgewinnspanne und den starken Discountpreisen bei unseren Produkten können die Vergütungsmodelle für unsere Partner nur durch Neukundengewinnung aufrecht erhalten werden.

Dazu nochmals der Auszug aus den Teilnahmebedingungen, die auch Bestellungen über die eigenen Partnerlinks im Auftrag von Dritten nicht gestatten:

Es folgt erneut ein Zitat der Ziffer 7 der Teilnahmebedingungen (siehe oben). Auf meine Aussagen, dass ich selbst nichts für mich bestellt habe und auch niemanden dazu aufgefordert habe, ging man gar nicht richtig ein. Der abschliessende Satz liess mich jedoch etwas sprachlos werden:

Wir hoffen, wir konnten mit dieser abschließenden E-Mail zum Thema weiterhelfen, und würden uns freuen, wenn Sie von weiteren Anfragen zu diesem Thema zukünftig absehen.

Wir werden keine weiteren Fragen zu diesem Thema beantworten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ich war noch immer nicht schlauer, warum diese Produkte nicht vergütet werden und zudem enttäuscht, dass man versuchte, mich mit wiederholten gleichen Aussagen, die nur wenig bis gar nicht Bezug auf meine Anfrage nahmen (die E-Mail war zu dem auch ohne persönliche Anrede), abzuspeisen. Heisst es doch am Ende jeder E-Mail:

Unser Ziel: das kundenfreundlichste Unternehmen der Welt zu sein. Ihr Feedback hilft uns dabei.

Meine Enttäuschung kommunizierte ich und bat erneut freundlich darum, doch meine Aussagen auch zu lesen und auf selbige entsprechend Bezug zu nehmen. Was dann folgte überraschte mich, diesmal aber sehr positiv:

herzlichen Dank für Ihr Schreiben an Amazon.de!

Es begrüßt Sie freundlich, [Name Mitarbeiter]*.

Ich kann Ihre Enttäuschung gut mitfühlen, und auch verstehen, dass diese Erfahrung unangenehm und ärgerlich für Sie ist, und möchte Sie für die entstandenen Unannehmlichkeiten in aller Form um Entschuldigung bitten.

Es tut mir sehr leid, dass es zur solchen Umständen gekommen ist.

Bitte entschuldigen Sie, dass wir für Verwirrungen gesorgt haben und unsere vorangegangene E-Mail den Sachverhalt nicht eindeutig erklärt hat.

Um Ihnen besser zu helfen, bitte ich Sie uns anzurufen.

Wir helfen Ihnen dann übers Telefon weiter.

Unser Kundenservice ist Montag bis Sonntag von 6:00 bis 24:00 Uhr für Sie da.

Und so erreichen Sie uns:

[…]

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

*Name entfernt

Super, dachte ich, wählte die angegebene Nummer und bat um Verbindung zum entsprechenden Mitarbeiter. Ich solle doch bitte zunächst erläutern, um was es ginge. So schilderte ich den Sachverhalt sowie die Tatsache, dass man mich aufgefordert hatte, mich telefonisch zu melden um den Sachverhalt zu klären. Nach etwas Hin und Her sowie internen Nachfragen seitens der wirklich sehr netten Amazon Mitarbeiterin die ich am Telefon hatte, hiess es, man könne in diese Abteilung nicht verbinden, man würde es jedoch per E-Mail an die Kollegen weiterleiten und es melde sich dann jemand.

4 Tage lang keinerlei Rückmeldung, also fragte ich nach, wann sich denn nun jemand melden würde und dass die Aufforderung, ich solle anrufen, so leider nicht funktioniert hat. Dann eine E-Mail Antwort (wieder ohne persönliche Anrede):

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir generell keinen telefonischen Service zum Amazon.de Partnerprogramm anbieten.

Ok, kein Ding, nur war die Idee anzurufen ja nicht meine, sondern ich wurde seitens Amazon dazu aufgefordert. Nun denn. Der Rest der E-Mail bestand 1zu1 aus dem 3. obigen Zitat, nur ohne erneutes Zitat von Ziffer 7 der Teilnahmebedingungen. Kein Bezug auf die bisherige Korrespondenz, nichts. Langsam fühlte ich mich etwas veralbert.

In einer nochmaligen Mail erläuerte ich, dass ich diese identische Mail bereits bekommen hatte, mein Anliegen jedoch überhaupt nicht gelöst wurde. Ich zitierte zudem die Nachricht in welcher ich gebeten wurde zur besseren Klärung anzurufen. Auf diese letzte E-Mail von mir bis heute keine Antwort. Ok, ich muss zugeben, mein Ton wurde in dieser E-Mail schon sehr bestimmt (wofür ich mich jedoch bereits in der gleichen E-Mail direkt entschuldigte), aber ich fühlte mich verarscht, ich kann das leider nicht anders ausdrücken.

Letztlich lies ich es jedoch darauf beruhen, hatte einfach keine Lust und keine Nerven mehr, weiterhin E-Mail PingPong zu spielen, ohne dass ich einer Lösung näher komme. Vielleicht waren es Ausnahmen, seltsame Umstände, irgendwie sowas eben.

Kürzlich stellte ich jedoch wieder fest, dass Bestellungen fehlten. Ungefähr 10 als bestellt geführte Produkte seit Januar 2014 wurden nicht in der Vergütung berücksichtigt. Da ich hier bei steve-r.de erst seit kurzem Amazon Links nutze, einige der unvergüteten Bestellungen aber über selbige getätigt wurden, dachte ich, es liegt evtl. daran, dass die Webseite noch nicht beim Partnerprogramm hinterlegt ist. Daher fragte ich diesbezüglich nach.

Die Antwort:

Sie können problemlos Ihre Partner-ID in Verbindung mit mehreren Webseiten nutzen. Links zu Amazon.de können also auf mehreren Webseiten installiert werden. Bitte beachten Sie aber dass Sie im Partnerkonto nur 5 URLs eingeben können. Wir würden Sie somit bitten sich auf die wichtigsten Webseiten (URLs) zu beschränken.

Alle Weiterleitungen und Verkäufe werden dann Ihrem Partnerkonto zugeordnet, unabhängig davon, über welche Webseite der Besucher kommt.

Die zusätzliche Webseite ist also nicht der Grund. Puh. Aber was dann? Ich fragte nochmals explizit nach, verwies jedoch extra darauf, dass diese Bestellungen auf Nachfrage nicht im Freundeskreis zugeordnet werden konnten und ich selbst sowieso nicht über meine Links bestelle.

Die Antwort? Tja, 1zu1 die gleiche wie die ersten beiden Zitate oben. Ich antwortete und bemerkte, dass ich diesen Text bereits schon mehrfach erhalten hatte, die aufgeführten Punkte in meinem Fall nicht zutreffen und man mir doch bitte konkret miteilen möge, warum denn nun die Bestellungen unvergütet bleiben.

Die Antwort? Der Verweis auf Punkt 30 der Anforderungen für das EU-Partnerprogramm (siehe Zitat 2 oben) sowie 1zu1 der Text aus Zitat 5 oben.

Fazit

Ich mag Amazon und auch nutze ich das Partnerprogramm gern. Ebenso habe ich Verständnis, dass seitens Amazon Eigenbestellungen nicht vergütet werden – ich tätige ja auch keine.

Kein Verständnis habe ich dafür, dass auf konkrete Fragen mit Textbausteinen geantwortet wird und entsprechende Rückmeldungen von mir als Partner, schlicht ignoriert werden. Zu einer (geschäftlichen) Partnerschaft gehört für mich Vertrauen. Wie aber soll ich einem Partner (hier Amazon) vertrauen, wenn Aufträge nicht vergütet werden, auf Nachfrage jedoch nur nebulös bzw. gar nicht geantwortet wird? Wenn es einen plausiblen Grund gibt, warum keine Vergütung erfolgt, kann ich damit leben. Ich würde diesen Grund nur eben gern kennen. Wie kann man als Partner sicher gehen, dass unter Bezug auf Ziffer 7 und Punkt 30 nicht willkürlich Bestellungen unvergütet bleiben, welche eigentlich regulär vergütet werden müssten?

Oder sehe ich das zu kleinlich? Sollte man es einfach ignorieren?

Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht, was die fehlenden Vergütungen von Bestellungen betrifft oder bin ich der berühmte Einzelfall?


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