Jeden Tag bekommt man Post. Vieles mehr oder minder gewünschter Schriftverkehr, vieles aber auch schlicht Werbung. Letzteres fliegt – zumindest bei mir – oft direkt ungeöffnet in den Papierkorb. Und dann gibt es da noch Anschreiben, welche auf den ersten Blick sehr förmlich, wenig werblich aussehen. So auch ein Anschreiben von Kabel Deutschland, welches eine mir bekannte Person erhielt. Da dieser Person das Schreiben doch etwas seltsam vorkam, wurde ich um Rat gefragt.

Kabel Deutschland Anschreiben

Im Adressfenster sieht man neben der eigenen Anschrift nur Kabel Deutschland – Kundenservice. Kundenservice? Aber ich bin doch gar nicht Kunde von Kabel Deutschland, dachte die angeschriebene Person. Schreiben geöffnet, liest man, dass ein nicht genutzter Anschluss abgeschalten werde, wenn man nicht bis Datum XY Einwände erhebe.

Die Person wohnt seit über 2 Jahren in der Wohnung. Hatte nie etwas mit Kabel Deutschland zu tun, auch nicht in früheren Wohnungen. Auch wird in der Wohnung überhaupt kein TV Anschluss genutzt. Hinzu kommt, dass die Person auch überhaupt nicht Mieter der Wohnung ist. Was soll dieses Anschreiben nun also bedeuten?

Wer Fragen hat muss Antworten suchen. Also rief ich bei der auf dem Anschreiben angegebenen Rufnummer an und erkundigte mich, wie man denn dazu komme, dieses Anschreiben an Personen zu versenden, welche mit Kabel Deutschland nachweislich keinerlei Berührungspunkte haben. Der Telefonmitarbeiter war etwas irritiert, schilderte mir dann aber, dann es am Standort einen Anschluss gäbe, welcher derzeit nicht genutzt werde. Es bestünde ja immerhin die theoretische Möglichkeit, dass die angeschriebene Person den Anschluss nutze und bisher vergesse habe, sich bei Kabel Deutschland anzumelden. Um sicher zu gehen, dass die angeschriebene Person nicht von heute auf morgen ohne TV-Empfang dastehe, habe man dieses Schreiben versandt.

Meine Nachfragen:

  • Ob es nicht der übliche Weg sei, dass jemand, der TV über Kabel Deutschland schauen möchte, sich bei Kabel Deutschland melde?
  • Wenn jemand bisher ohne Anmeldung schaue, es von diesem nicht zuviel verlangt sei, Kabel Deutschland zu kontaktieren, wenn nun der bisher nicht registrierte Anschluss nicht mehr zur Verfügung stünde?

Beide irritierten den Mitarbeiter und er wusste nicht so recht zu antworten. Sinngemäss kam „man wolle den Kunden ja entgegenkommen“. Per se nicht die schlechteste Idee, in diesem Falle meiner Ansicht nach nichts weiter als ziemlich dreiste Aquise. Ein Anschreiben das einem – in diesem Bereich nicht ganz so versierten – Menschen  vorgaukelt, da gäbe es einen Anschluss, der nur nicht genutzt werde. Kabel Deutschland ist sicherlich in der Lage, die bestehenden Anschlüsse einer Wohnung zuzuordnen. Läuft da ein Anschluss und jemand zieht aus ohne zu kündigen bezahlt diese Person ja weiter. Bis sie eben kündigt. Wurde gekündigt kann Kabel Deutschland den Anschluss auch abschalten. Wie Kabel Deutschland ja selbst schreibt, wird der betroffene Anschluss ja „ungenutzt“ – ergo kann ja gar niemand einen Nachteil haben, wenn man diesen Anschluss abschalte.

Woher man die Daten der angeschrieben Person habe, wurde auf Nachfrage auch nicht beantwortet. Ich forderte den Mitarbeiter auf zu veranlassen, dass diese Daten gelöscht und selbiges schriftlich bestätigt werde. Dies ist nun schon etwas über 3 Wochen her, ohne dass eine Bestätigung bisher vorliegt.

Kabel Deutschland Anschreiben Footer

Auf dem Schreiben teilt Kabel Deutschland zudem mit:

Wir bieten Ihnen volle Transparenz über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihr Recht auf Werbewiderspruch

Das das alles so transparent ist, bringt man diesen Hinweise seitens Kabel Deutschland sehr „markant“ und „deutlich“ am Ende des Schreiben in einer besonders kleinen Schriftart an. Und weiter liest man dort ebenso „transparent“ und „deutlich“ in Kleinstschrift:

Kabel Deutschland hat Ihre Adressdaten gemäß §28 Absatz 3 BDSG ausschließlich für dort genannte Zwecke in datenschutzrechtlich zulässiger Weise („Listenprivileg“) von folgendem Dienstleister bezogen: Schober Information Group Deutschland GmbH, Max-Eyth-Str. 6-10, 71254 Ditzingen.

Wem der §28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nichts sagt, kann sich hier dazu belesen. Bloggerkollege Richard Gutjahr (@gutjahr) hat sich bereits im Frühjahr 2012 sehr ausführlich mit der Thematik Adresshandel und Listenprivileg befasst und das Ganze verbloggt.

Ich habe nichts gegen Werbung. Nur sollte diese meiner Meinung nach auch klar als solche erkennbar sein. In diesem Falle ist sie das nicht und in meinen Augen ist dies schon sehr grenzwertig ein Fall für Nepper, Schlepper, Bauernfänger. Unternehmen, welche an sich und ihr Produkt glauben, sollten solche Methoden nicht nötig haben.

[Update] Ich denke noch, so ein Brief ist schon dreist… Aber da gibt es offenbar noch wesentlich dreistere Maschen, wie Vera über Unitymedia zu berichten weiss.


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