Nach einigen Wochen mal etwas Neues zum Hausbauthema. Der letzte Artikel befasste sich mit dem Thema der Grundstückssuche. Dort hatte ich auch vermerkt, dass unser Favorit „etwas“ geschwächt wurde, Aufgrund der Tatsache, dass eine Hochspannungsleitung direkt am Grundstück entlang führt.

Hausbau - Grundstück

Einige Artikel zu dem Thema sind im im damaligen Artikel verlinkt. So ganz lies mir das dann doch keine Ruhe und ich habe daher das Bundesamt für Strahlenschutz angeschrieben und nachgefragt, welche Empfehlung bei einer Hochspannungsleitung der in unserem Fall vorliegenden Art und Leistung empfohlen ist. Die Antwort kam auch recht zeitnah:

Die Stärke der Felder hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem der Auslastung der Leitung und auch der Spannung. Darum gibt es keine einheitlichen Empfehlungen zum Abstand. Die Betreiber müssen die Grenzwerte für die Stärke der Felder einhalten, aber das erreichen sie zum Beispiel auch durch eine andere Anordnung der Leiterseile.

Auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz heißt es dazu: „Mit zunehmendem Abstand zu Wohngebäuden wird der Beitrag einer Hochspannungsleitung zur Belastung durch elektrische und magnetische Felder immer geringer. Die Gesamtbelastung wird dann zunehmend durch die Nutzung elektrischer Energie im Haushalt bestimmt. Bei Wechselstromfreileitungen ist dies in einem Abstand von etwa 100 bis 400 Metern der Fall. Im Einzelfall hängt das von der Ausführung und den Betriebsparametern der Leitung ab.“

Das obige Zitat ist ein Auszug aus der Antwortmail. Es gibt Mindestabstände, welche die Betreiber einhalten müssen, in unserem Fall sind die wohl um die 20m, was mir persönlich jedoch zu wenig ist und aufgrund der nicht einhundertprozentig klaren wissenschaftlichen Lage, ist durchaus mehr empfohlen. Mehr Infos gibt es u.a. auch hier.

Neusuche?

Im letzten Artikel hatte ich erwähnt, dass wir nun erstmal wieder auf der Suche sind. Dies war auch der Fall, jedoch hat mich das Baugebiet in welchem unser Favorit, lag nicht in Ruhe gelassen. Viele unserer Anforderungen werden dort einfach erfüllt. Es ist Stadtnah, es ist recht ruhig gelegen, Nähe zur Arbeit meiner Frau und für mich einer der wichtigstens Faktoren: Internet. Es liegt Glasfaser. Es wird wohl mindestens 50MBit geben. Alle anderen Optionen welche wir an Grundstücken bisher hatten waren speziell im Bereich Internet nicht so dolle.

Nach etwas hin und her hatten wir für uns ein weiteres Grundstück in diesem Baugebiet ins Auge gefasst. Es liegt 150m von der Leitung weg, womit ich persönlich besser leben kann. Es wäre etwas kleiner und auch etwas teurer (bei dem ersten kann der Teil Richtung Leitung nicht voll bebaut werden, daher günstigerer qm-Preis). 

Frohe Botschaft

Ich hatte parallel zum Bundesamt für Strahlenschutz auch den Betreiber der Leitung angeschrieben und nachgefragt, wie es sich mit der Leitung verhält. Hier kam dann lange nichts und dann – während wir im Urlaub waren – die Rückmeldung, wir müssen uns nicht weiter Sorgen machen, die Leitung wird im Jahr 2016 eh stillgelegt. Puh, da war die Freude schon gross.

Jedoch hat mich die Aussage „stillgelegt“ irritiert. Es bedeutet für mich, der Strom fliesst nicht mehr, aber die Leitungen bleiben stehen. Daher fragte ich nach, ob denn auch die Leitungen und Masten rückgebaut werden. Hierauf antwortete man nur, ein genauer Termin für die Stilllegung stünde noch nicht fest, nur dass es in 2016 erfolge. Keine Aussage ob auch Rückbau, auch auf erneute Nachfrage nicht.

Das war uns dann zu unsicher. Denn wenn die Leitung und die Masten bleiben, wer garantiert mir denn, dass der Betreiber aufgrund bestimmter Veränderungen die Leitung nicht doch reaktiviert? Ne, damit war das Grund stück raus und wir konzentrierten uns auf die Alternative, welche 150m weiter lag.

Entscheidung

Nachdem wir noch einige weitere Grundstücke in der Umgebung angeschaut hatten, haben wir uns vor ca. 2 Wochen und endgültig entschieden und das Grundstück in unserem favorisierten Baugebiet reserviert. Dieses befindet sich jedoch im 2. Bauabschnitt und ist derzeit noch in der Erschliessung. Die weiteren Schritte brauchen also noch etwas.

Für die ersten Planungen braucht unser Architekt den Lageplan, einen Katasterauszug und den Bebauungsplan. Wie erwähnt, aufgrund noch laufender Erschliessungsarbeiten liegen diese noch nicht vor, so dass wir uns derzeit noch etwas gedulden müssen, bevor es zu den kommenden Schritten kommt.

Der erste grosse Punkt ist nun für uns abgehakt, was auch etwas von der inneren Anspannung nimmt. Mehr dann, wenn es bei uns mit den nächsten Schritten weitergeht.


Bild: Steve Rueckwardt, (CC-BY-NC-SA)

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