Heute wurde dann also der Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht veröffentlicht. Das Leistungsschutzrecht wurde bereits seit geraumer Zeit viel diskutiert. Heute also mal konkretes von Seiten des Gesetzgebers.

Der Entwurf wurde bereits an vielen Stellen ausführlich erörtert. So schreibt zum Beispiel Udo Vetter (@udovetter) „Digital kastriert„, Thomas Stadler (@RAStadler) eine „Kurzanalyse des Gesetzesentwurfs zum Leistungsschutzrecht„, Wolfgang Michal (@WolfgangMichal) verkündet auf carta (@carta_) „Trari trara das LSR ist da!“ und bei Jan Moenikes (@jmoenikes) schreibt auch etwas dazu in „Referentenentwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger„.

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Gleich vorweg: ich bin kein Jurist und auch habe ich mich mit dem LSR nicht tiefgründig beschäftigt. Das was in den erwähnten Artikeln zu lesen ist klingt nicht gut. Ganz ehrlich gesagt kann ich diesen Entwurf so gar nicht verstehen, da er – in der Konsequenz der sich daraufhin einstellenden Änderungen in der Internetlandschaft – aus meiner Sicht überhaupt keinen Sinn ergibt.

Wenn denn nun dieser Entwurf so verabschiedet wird und das Leistungsschutzrecht so in Kraft tritt, hat es wohl zum Einen zur Konsequenz, dass Google die entsprechenden Publikationen aus seinen News nehmen wird. Die Konsequenz daraus ist mAn, dass den Publikationen ein nicht ganz unbedeutender Anteil von Lesern/Zugriffen wegbrechen werden. Entweder man nimmt dies billigend in Kauf (was ich nicht glaube) oder man hat hier nicht richtig zu Ende gedacht (was mir plausibler erscheint).

Besonders hart treffen soll es ja die Blogger, Twitterer und SocialNetworker. Die Rechtsunsicherheit bzgl. Zitaten, Verlinkungen und allgemeinem Bezug auf Artikel aus Verlagshäusern ist so gross, dass die ersten bereits jetzt schon verkündet haben, nicht mehr auf entsprechende Publikationen zu verlinken.

Kommt das Gesetz so wie angekündigt wird wohl der Grossteil so handeln und viele andere spätestens dann, wenn es sie mit einer Abmahnung erwischt hat.

Ich kann nur schwer abschätzen, wie hoch der Traffic von Twitter, Blogs und Facebook ist, den diese den Verlagshäusern derzeit einbringen. Ich schätze ihn als nicht sehr gering ein (ich untertreibe natürlich). Natürlich kann ich mich täuschen und auch das ist den Verlagshäusern gleichgültig und man nimmt es ebenfalls billigend in Kauf.

Mir persönlich geht die Konsequenz, nicht mehr zu verlinken nicht weit genug. Denn wer nicht möchte, dass ich auf seine Publikationen hinweise, den möchte ich auch nicht lesen. Warum sollte ich es auch lesen, wenn ich dann nicht darüber „sprechen“ darf? Aber was weiss ich denn schon. Wie gesagt, bin kein Jurist, auch kein Verleger und überblicke das alles vielleicht auch einfach nicht. Aber ich bin recht pragmatisch veranlagt. Habe mich daher zu nachstehendem Tweet hinreissen lassen (der aber vollends ernst gemeint ist):

Nicht umsetzbar? Ich denke schon. Und damit kommen wir dann auch zum positiven Effekt des Ganzen. Auf der diesjährigen re:publica in Berlin hatte Sascha Lobo (@SaschaLobo) in seinem Überraschungsvortrag  viel gesagt, seine für mich wichtigste Aussage: Macht mehr Blogs! (hätte an dieser Stelle auch auf seinen zugehörigen Artikel bei SpOn verlinken können, bin mir aber nicht sicher, ob dies dann zukünftig noch regelkonform wäre)

Warum also nicht nicht zu etwas übergehen, was (mMn) schon längst überfällig ist. Lasst uns mehr bloggen und lasst uns einfach mehr Blogs lesen, verlinken und empfehlen! DAS wäre in jedem Fall ein Gewinn!

Ohne Suchmaschinen und ohne Blogger und Nutzer von sozialen Netzwerken wie Twitter, Facebook, Google+ & Co. könnt Ihr Verleger* nur noch eines: nämlich einpacken und Eure Verlage dicht machen.

*Sicherlich gibt es Verleger, die diesem Leistungsschutzrecht nicht zustimmen und diese Denkweise dahinter nicht vertreten. Diese seien hiermit ausdrücklich ausgenommen.

[Update] Auch Nico Lumma (@Nico) kann dem Entwurf etwas positives abgewinnen:

Mit dem neuen Leistungsschutzrecht wird nur eine Frage beantwortet

[Update2] Don Dahlmann (@DonDahlmann) hat eine ähnliche Sichtweise und erhofft sich auch eine Steigerung der Anzahl der Blogs und eine bessere Vernetzung selbiger. Mehr dazu gibt es in „Dann halt ohne“ zu lesen.

[Update3] SpiegelOnline hat heute in einem Artikel klargestellt, dass verlinken auf und zitieren von SpOn weiterhin erlaubt und willkommen ist. Klare Aussagen:

Bekomme ich Ärger, wenn ich auf SPIEGEL ONLINE verlinke?

Nein. Sie können auch in Zukunft mit Überschrift und Textanriss auf SPIEGEL ONLINE verlinken. Und natürlich können Sie aus unseren Artikeln zitieren. Wir freuen uns darüber! Was wir allerdings wie schon bisher nicht erlauben, sind Kopien kompletter Texte oder wesentlicher Textpassagen.

Gilt das auch, wenn ich Google-Anzeigen in meinem Blog habe?

Auch dann.

Die FAZ scheint sich dem anzuschliessen wenn man nach einigen Tweetaussagen von Frank Schirrmacher (@fr_schirrmacher) – seines Zeichens Mitherausgeber der FAZ – geht:

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[Update4] Kai (@KaiThrun) hat auch noch etwas zum Thema LSR geschrieben und zwar:

Das Recht zum Teilen ist nicht verhandelbar

Seiner Aussage, dass die Verlage gewinnen werden, welche frühzeitig und offen kommunizieren, dass sie sich öffnen bzw. dem LSR erst gar nicht „anschliessen“ kann ich nur zustimmen. Dazu passt auch sehr gut Update3 direkt über diesem hier.

[Update5] Der geschätzte Mario Sixtus (@sixtus) hat die wohl bisher beste positive Bilainz zum Leistungsschutzrechtsentwurf gebracht. Nämlich eine, die sind auch finanziell so RICHTIG rechnet. Wie genau dies funktioniert gibt es in „Wie man sich mit dem Leistungsschutzrecht eine Google-Melkmaschine baut“ zu lesen. Ich hoffe, dass Mario für diesen Hinweis noch keine Linzenzgebühr verlangt. ;)

[Update6] das @haekelschwein macht es kurz und knapp mit „Neue Tweets zum Leistungsschutzrecht

[Update7] Hier noch ein paar weitere Artikel zum #LSR:

Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht: Eine rechtspolitische Analyse

Wikipedia bequellen: nur mit Leistungsschutzgeld ©

Leistungsschutzrecht: Wikipedia bald ohne Links?

Recht mäßig – Wie weiter mit dem Leistungsschutzrecht?

Das neue Leistungsschutzrecht: Schizophrene Verleger – und ein Geschenk für PR-Berater

Leistungsschutzrecht – Hurra der Entwurf ist da!

Das Leistungsschutzrecht: Selten war es so tot wie heute

Textbausteine, ungeschützt

Und neben Spiegel Online (siehe oben) hat sich nun auch Zeit Online klar geäussert (via @ChristophKappes):

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Praktische Probleme des geplanten Leistungsschutzrechts (via @ChristophKappes)

Es geht beim Leistungsschutzrecht nicht um Google, es geht um Twitter!

Mit einem sehr ausführlichen Statement äussert sich auch Thomas Knuewer (@tknuewer). Allerdings sieht er die Aussagen von SpOn und FAZ-Mitherausgeber Frank Schirrmacher nicht als Freigabe und verlinkt auf kein klassisches Medium mehr. Allein daran merkt man auch wieder, dass dieses Thema doch ziemlich komplex und für die wenigstens rational nachvollziehbar ist. Aber wie ClaudiaBerlin in ihrem Kommentar (siehe unten) anmerkt, besteht diese Rechtsunsicherheit auch bei Blogs. Es bleibt also festzuhalten: Es ist und bleibt kompliziert! Der Artikel von Thomas ist hier nachzulesen:

Der Wahnsinn Leistungsschutzrecht – und warum ich nicht mehr auf Verlage verlinke

Der Verein D64 e.V. hat einen Initiative mit dem Titel „Leistungsschutzrecht stoppen“ gestartet. Neben einem URL-Shortener für Links zu Angeboten/Artikeln von Verlagen gibt es auch ein PlugIn für WordPress, welches ebenso alle Links vorab auf eine Infoseite zum LSR umleitet.

Ein kurze aber recht treffender Text kommt von Sebastian Reichel (@reichels) mit „Stelle Dir vor: Das neue Leistungsschutzrecht.“ (via @nico)


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